Ordnung ist die eine Hälfte …
Wir bekommen das Ganze in den Griff.
Im Bereich Buchhaltung übernehmen wir für Sie alle Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG. (Steuerberatungsgesetz) – Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle.
Wir erledigen für Sie zuverlässig und kompetent:
- Sortierung und Ordnung …
… Ihrer Buchungsunterlagen, auch Aufarbeitung Ihrer Rückstände. - Kontierung und Verbuchung …
… laufender Geschäftsvorfälle – in meinem Büro mit anerkanntem, Datev-kompatiblem Buchaltungsprogramm – oder bei Ihnen vor Ort. - Überwachung …
… der Debitoren und Kreditoren. - Betriebswirtschaftliche Beratung …
… Analyse und Erläutertung Ihrer Zahlen anhand der Auswertungen.
(Siehe auch unter ‚Beratung‘) - Hol- und Bringdienst …
… für Ihre Buchungsunterlagen. - Weitere Dienstleistungen …
… im betriebswirtschaftlichen Bereich nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG. auf Anfrage.