Buchhaltung

Ordnung ist die eine Hälfte …

 

Wir bekommen das Ganze in den Griff.

Im Bereich Buchhaltung übernehmen wir für Sie alle Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG. (Steuerberatungsgesetz) – Kontierung und Verbuchung laufender Geschäftsvorfälle.

 

Wir erledigen für Sie zuverlässig und kompetent:

  • Sortierung und Ordnung …
    … Ihrer Buchungsunterlagen, auch Aufarbeitung Ihrer Rückstände.
  • Kontierung und Verbuchung …
    … laufender Geschäftsvorfälle – in meinem Büro mit anerkanntem, Datev-kompatiblem Buchaltungsprogramm – oder bei Ihnen vor Ort.
  • Überwachung …
    … der Debitoren und Kreditoren.
  • Betriebswirtschaftliche Beratung …
    … Analyse und Erläutertung Ihrer Zahlen anhand der Auswertungen.
    (Siehe auch unter ‚Beratung‘)
  • Hol- und Bringdienst …
    … für Ihre Buchungsunterlagen.
  • Weitere Dienstleistungen …
    … im betriebswirtschaftlichen Bereich nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG. auf Anfrage.