(Nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG, Kontieren und Buchen
laufender Geschäftsvorfälle)
Nicht nur ein Zahlenspiel
Die Lohnbuchhaltung ist eine zeitintensive
Tätigkeit bei der die jeweils geltenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen
Vorschriften beachtet werden müssen. Sie darf nicht verhindern,
dass Sie sich um Ihr Kerngeschäft kümmern können.
Deshalb übernehmen wir für Sie Ihre
Laufenden Lohn- und Gehaltsabrechnungen
Brutto- oder Nettolöhne
Lohnsteuer-Anmeldungen
inclusive der Übermittlung
der Daten an das zuständige Finanzamt.
Krankenkassen-Meldungen
und deren Übermittlung an
die zuständigen Krankenkassen.
Meldungen zur Berufsgenossenschaft
Nutzen Sie Ihre Zeit für
die Dinge, die Sie nicht delegieren können.