(Nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG, Kontieren und Buchen
laufender Geschäftsvorfälle)
Ordnung ist die eine Hälfte ...
Wir bekommen das Ganze in den Griff.
Im Bereich Buchhaltung übernehmen wir für Sie alle Tätigkeiten nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG. (Steuerberatungsgesetz) - Kontierung und Verbuchung
laufender Geschäftsvorfälle.
Wir erledigen für Sie zuverlässig und kompetent:
Sortierung und Ordnung
...
... Ihrer Buchungsunterlagen,
auch Aufarbeitung Ihrer Rückstände.
Kontierung und Verbuchung
...
... laufender Geschäftsvorfälle
in meinem Büro mit anerkanntem, Datev-kompatiblem
Buchaltungsprogramm oder bei Ihnen vor Ort.
Überwachung ...
... der Debitoren und Kreditoren.
Betriebswirtschaftliche
Beratung ...
... Analyse und Erläutertung
Ihrer Zahlen anhand der Auswertungen.
(Siehe auch unter 'Beratung')
Hol- und Bringdienst
...
... für Ihre Buchungsunterlagen.
Weitere Dienstleistungen
...
... im betriebswirtschaftlichen
Bereich nach § 6 Nr. 3 + 4 StBerG.
auf Anfrage.